Ein privates Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das unzulässig
Ein privates Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben. Laut dem Obersten Gerichtshof ist das unzulässig